Versteigerungsbedingungen
- Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger (Kommissionär) versteigert durch einen von ihr bestimmten Auktionator im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers (Kommittent). Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Ein Anspruch auf Benennung des Kommittenten besteht nicht.
- Neben den Zuschlagspreisen sind zu bezahlen:
- Ein Aufgeld von 17% von schriftlich bietenden Käufern.
- Ein Aufgeld von 15% von anwesenden während des Autionstermins zahlenden Käufern.
- Ein zusätzliches Aufgeld für Internet-Bieter von 2%.
- eine Mindest-Versandpauschale, abhängig von den jeweiligen Tarifen und für Porto, Versicherung und Verpackung von EUR 10,- für Inlandssendungen bis EUR 5.000,-, EUR 15,- für Inlandssendungen bis EUR 12.500,-, EUR 36,- für Inlandssendungen höheren Wertes, EUR 35,– für Sendungen ins europäische Ausland und für Luftpostsendungen nach Übersee, EUR 20,– bis Rechnungshöhe EUR 500,–, EUR 30,– bis Rechnungshöhe EUR 2.500,– und EUR 50,– bei Rechnungshöhe über EUR 2.500,– sowie EUR 10,– für Bank und Postbankspesen bei Zahlungen aus dem Ausland. Gebühren jeder Art, die im Ausland erhoben werden, sind vom Käufer zu bezahlen.
Überschreiten die tatsächlichen Kosten (Porto, Versicherung und Verpackung) die Mindestpauschale sind sie auf Anforderung und gegen Nachweis zu erstatten.
Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro zu erfüllen.
- Aus der Summe aller Beträge lt. Nr. 2 wird Umsatzsteuer/Margensteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.
- Sofern vor der Auktion nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung des Kaufpreises samt Aufgeld und Spesen mit dem Zuschlag in bar fällig; eine Stundung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen.
Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger behält sich vor, Käufern die kein ausreichendes Depot hinterlegt haben, eine Vorauskasse-Rechnung zuzusenden. In diesem Fall wird die ersteigerte Ware unverzüglich nach Zahlungseingang an den Käufer versandt.
Bei Zahlungsverzug ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, aus der Rechnungssumme Zinsen in Höhe von jährlich 12% zu verlangen. - Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller sich ergebenden Forderungen Eigentum des Einlieferers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die ersteigerten Stücke vor vollständiger Zahlung weiterzuveräußern.
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der Forderung nicht, wird ihm die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die unbezahlte Ware auf Kosten des Käufers bei gleichzeitigem Verlust seiner Rechte aus dem Zuschlag erneut zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger den Schaden zu ersetzen, der dieser infolge der nochmaligen Versteigerung oder des Verkaufes entsteht (Erfüllungsinteresse). Solange die Ware nicht erneut versteigert oder verkauft worden ist, bleibt der Käufer der Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger gegenüber zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. - Die Beteiligung an der Auktion ist nur solchen Interessenten gestattet, die sich im Besitz eines Auktionskataloges befinden.
- Die im Katalog abgedruckten Schätzpreise binden die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger nicht; sie dienen lediglich der Orientierung. Gebote, die unter 80 % des Schätzpreises liegen, werden nicht berücksichtigt.
- Bieterschritte: EUR 1,- bis/to EUR 50,- EUR 1,-; EUR 50,- bis/to EUR 100,- EUR 5,-; EUR 100,- bis/to EUR 200,- EUR 10,-; EUR 200,- bis/to EUR 500,- EUR 20,-; EUR 500,- bis/to EUR 750,- EUR 25,-; EUR 750,- bis/to EUR 1.500,- EUR 50,-; EUR 1.500,- bis/to EUR 3.000,- EUR 100,-; EUR 3.000,- bis/to EUR 5.000,- EUR 200,-; EUR 5.000,- bis/to EUR 7.500,- EUR 250,-; EUR 7.500,- bis/to EUR 12.000,- EUR 500,-; EUR 12.000,- bis/to EUR 30.000,- EUR 1.000,-; EUR 30.000,- bis/to EUR 50.000,- EUR 2.000,-; EUR 50.000,- bis/to EUR 150.000,- EUR 5.000,-; ab/from EUR 150.000,- EUR 10.000,-.
Von mehreren schriftlichen, gleich hohen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Vorzug. - Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger ist berechtigt, Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Soweit die einzelnen Nummern beigedruckten (unverbindlichen) Schätzpreise den Zusatz "zs." tragen, wird die Nummer in der Regel als Ganzes aufgerufen.
- Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme und Bezahlung. Die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorhergehende Gebot gültig und verbindlich. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag kann die Nummer nochmals ausgerufen werden. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt er.
- Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Massgebend für die Beschreibung der Stücke sind in erster Linie die Katalogangaben über Nominal- und Jahreszahl, erst in zweiter Linie die angegebenen Zitate. Die Katalogangaben sind keine Beschaffenheitsgarantien.
Soweit aus der Katalogbeschreibung nichts anderes hervorgeht, ist das Metall der Stücke Silber. Für die Echtheit der Stücke wird gehaftet bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit nichts Gegenteiliges aus dem Katalogtext hervorgeht.
Bei der Auktion anwesende oder vertretene Käufer kaufen "wie besehen". Beanstandungen nach Zuschlag werden nicht anerkannt.
Beanstandungen des Erhaltungszustandes durch bei der Auktion nicht anwesende oder vertretene Käufer werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens am 14. Tag nach Absendung der Ware (Aufgabe zur Post) durch die Fa. Gerhard Hirsch Nachfolger bei dieser eingegangen sind. Keine Mängelansprüche bestehen bei Lots und Serien sowie Erhaltungsangaben geringer als "sehr schön" und Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen sowie bei Veränderungen die der Käufer vorgenommen hat bzw. vornehmen hat lassen (Reinigung etc.).
Münzen und Medaillen, mit Ausnahme von Reichsmünzen und Lots, stehen nach Möglichkeit bis 17 Tage vor dem ersten Versteigerungstag als Ansichtssendungen zur Verfügung. - Die Zusendung ersteigerter Stücke erfolgt - auf Kosten und Risiko des Empfängers - in versicherten Sendungen auf Grundlage der Post- und Versicherungsbestimmungen. Der Versand der im Auftrag versteigerten Stücke erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Auftragseingänge; falls Auftraggeber aus zwingenden Gründen eine vorgezogene Abwicklung wünschen, ist dies unter Angabe der Gründe im Auftrag deutlich zu vermerken, bindet aber den Auktionator nicht.
Kunstobjekte und Bücher müssen innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abgeholt werden, da sonst eine monatliche Lagergebühr von EUR 30,- pro Los erhoben wird. - Für die sorgfältige Ausführung von schriftlichen Aufträgen, die erst während der Versteigerung eintreffen, wird - Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen - keine Haftung übernommen. Telefonische Preisauskünfte während der Auktion sind ohne Gewähr.
- Erfüllungsort ist für beide Teile München. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, München bestimmt.
- Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften für das Auktionswesen. Die Teilnehmer an der Auktion unterwerfen sich dem ebenso wie den vorstehenden besonderen Versteigerungsbedingungen. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nach- und Freiverkauf.
Die Preise derjenigen Stücke, die den Kunden wegen Überbietung der Limits nicht zugeteilt werden konnten, können wir wegen des Umfanges des vorliegenden Kataloges nur auf ganz besonderen Wunsch hin mitteilen. Wir bitten, den Wunsch nach Mitteilung des Preises der nicht zugeteilten Stücke im Auftrag deutlich zu machen. Allerdings können derartige Aufträge erst am Ende des Versandes bearbeitet werden.
























